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OLG Celle, 20.05.1997 - 4 W 102/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verhängung eines Zwangsgeldes zur Vornahme einer Auskunftserteilung; Anforderungen an ein durch einen Notar aufgenommenes Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhängung eines Zwangsgeldes zur Vornahme einer Auskunftserteilung; Anforderungen an ein durch einen Notar aufgenommenes Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 18.03.1997 - 17 O 97/95
- OLG Celle, 20.05.1997 - 4 W 102/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59
Verjährung von Auskunftsansprüchen
Auszug aus OLG Celle, 20.05.1997 - 4 W 102/97
Der Notar als aufnehmende Amtsperson ist daher zur Vornahme von Ermittlungen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet und hat durch Unterzeichnung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen - und nicht nur durch die Beurkundung einer vom Auskunftspflichtigen abgegebenen Erklärung - zum Ausdruck zu bringen, daß er für den Inhalt des Bestandsverzeichnisses verantwortlich ist (BGHZ 33, 373, 377) [BGH 02.11.1960 - V ZR 124/59] . - RG, 10.01.1910 - IV 81/09
Pflichtteil; Leibrente; Aufnahme des Nachlasses
Auszug aus OLG Celle, 20.05.1997 - 4 W 102/97
Demgemäß wird dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf amtliche Verzeichnung wegen ihrer größeren Richtigkeitsgarantien besondere Bedeutung beigemessen (so bereits RGZ 72, 379, 384). - OLG München, 01.08.1990 - 21 W 1725/90
Sofortige Beschwerde gegen einen Ergänzungsbeschluss; Rechtmäßigkeit eines …
Auszug aus OLG Celle, 20.05.1997 - 4 W 102/97
Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG München, NJW-RR 91, 1086 m.w.N.).